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Förderungen - Viere GmbH & Co. KG

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Förderungen

Aktuelles
Heizungsförderung 2025
Im Jahr 2025 werden Heizungssanierungen in Deutschland weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Die maximale Förderquote für einen Heizungstausch kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen. Die Anträge für die Zuschüsse müssen über das Kundenportal "Meine.KfW.de" gestellt werden.

Aufbau der Heizungsförderung 2025
Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die kombiniert werden können:
 
· Grundförderung: Eine Basisförderung von 30 % gibt es für den Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, wie etwa einer Wärmepumpe.
 
· Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein Zusatzbonus von 20 % wird gewährt, wenn funktionstüchtige Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen ausgetauscht werden. Diese müssen mindestens 20 Jahre alt sein (bei Gas- und Biomasseheizungen).
 
· Effizienz-Bonus: Für bestimmte Wärmepumpen gibt es einen weiteren Bonus von 5 %. Dieser gilt, wenn die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel wie Propan verwendet wird.
 
· Einkommens-Bonus: Für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 30 %.

Förderfähige Kosten und maximale Zuschüsse
· Maximaler Fördersatz: Der höchste Fördersatz, der durch die Kombination der Boni erreicht werden kann, liegt bei 70 %.
 
· Förderfähige Kosten: Für ein selbst genutztes Einfamilienhaus sind die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt.
 
· Maximaler Zuschuss: Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 € pro Wohneinheit, wenn die 70 % Förderung erreicht werden.

Ergänzungskredit und Antragstellung
· Ergänzungskredit: Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit an, um die Sanierung zu finanzieren.
 
· Zinsvergünstigung: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 € können den Kredit zu einem vergünstigten Zinssatz erhalten.
 
· Antragstellung: Der Zuschuss für den Heizungstausch kann direkt online bei der KfW beantragt werden. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen muss dabei vorliegen. Ebenfalls erstellt Ihnen ein Energieeffizienzexperte die erforderliche BzA (Bestätigung zum Antrag), die bei der Antragstellung vorliegen sollte.

Wichtiger Hinweis
Die Höhe und Art der Förderungen können sich ändern!
Es ist daher immer ratsam, sich vor der Planung einer Sanierung auf den offiziellen Seiten der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die aktuellsten Konditionen zu informieren!
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